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Was bedeuten die zwei Verbote konkret?
- Nach Annahme der Initiative wäre es verboten, Samen- und Eizelle ausserhalb des Körpers der Frau zu vereinigen und dann die befruchtete Eizelle in die Gebärmutter der Frau zu bringen, um bei ihr eine Schwangerschaft herbeizuführen. Diese Art der Zeugung ist im Volksmund auch als Reagenzglas-Befruchtung bekannt. Der Fachausdruck dafür ist In-vitro-Fertilisation (IVF). Diese wäre also ohne Ausnahme verboten.
- Nach Annahme der Initiative wäre es weiter verboten, gespendete Samenzellen zu verwenden, um eine Schwangerschaft herbeizuführen. Man spricht in diesem Fall von einem heterologen Verfahren. Auch dieses wäre also ohne Ausnahme verboten. Wichtig: In der Schweiz ist die Spende von Eizellen bereits heute per Bundesverfassung verboten.
- Bei Annahme der Initiative wären in der Schweiz also nur noch Verfahren erlaubt, bei denen die Befruchtung innerhalb des Körpers der Frau stattfindet. Und das auch nur dann, wenn die Samenzellen des Partners verwendet werden können.
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