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Die Fortpflanzungsmedizin ist bereits heute sinnvoll geregelt
Die InitiantInnen begründen ihre Forderung nach generellen Verboten damit, dass dies die einzige Möglichkeit sei, um Missbräuche der Fortpflanzungsmedizin zuverlässig zu verhindern. Weiter entsteht der Eindruck, dass die Fortpflanzungsmedizin in der Schweiz mit der Initiative erstmals in Schranken verwiesen werde. Beides ist völlig falsch. Die Schweiz setzt der Fortpflanzungsmedizin bereits heute klare und sehr strenge Schranken: einerseits mit dem bestehenden Verfassungsartikel 119 (alter BV Artikel 24novies) und andererseits mit dem Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG).
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