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by iNetCom
Haltung des Bundesrates

Am 26. Juni 1996 hat der Bundesrat (BR) die Botschaft über die FMF-Initiative zuhanden der Eidgenössischen Räte verabschiedet. Der BR beantragte, die Initiative Volk und Ständen ohne direkten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Gleichzeitig beantragte er, dem Entwurf des FMedG im Sinne eines indirekten Gegenvorschlags zur FMF-Initiative zuzustimmen. Das FMedG verbietet die medizinisch unterstützte Fortpflanzung nicht, enthält aber eine Reihe klarer gesetzlicher Schranken

Auszug aus der Botschaft des Bundesrates: "Generelle Verbote der IVF und der heterologen Verfahren sind mit dem Grundrecht der persönlichen Freiheit nicht vereinbar, da keine ausreichenden öffentlichen Interessen auszumachen sind, die diese Verbote als verhältnismässig erscheinen liessen. Im übrigen wären solche Verbote in Europa einmalig. Demzufolge würden die mit fortpflanzungsmedizinischen Methoden verbundenen Risiken nicht beseitigt, sondern höchstens noch erhöht, weil Paare, die sich einer entsprechenden Behandlung unterziehen wollten, entweder in die Illegalität getrieben würden oder auf eine Behandlung im Ausland ausweichen müssten. Statt dessen soll mit dem Erlass des FMedG eine restriktive rechtliche Rahmenordnung geschaffen werden, die Gewähr dafür bietet, dass die Methoden der künstlichen Fortpflanzung nur angewendet werden, um eine Schwangerschaft herbeizuführen, dass die rechtlich geschützten Interessen aller Beteiligten respektiert werden und dass Verstösse tatsächlich verfolgt und geahndet werden können. Ein ausgebauter Schutz des Embryos in vitro wird erreicht, indem das Herstellen überschüssiger Embryonen so weit wie möglich unterbunden und jegliche gentechnologische Manipulation an Embryonen untersagt wird. Durch das Verbot der Präimplantationsdiagnostik und des Erzeugens von mehr als drei Embryonen pro Behandlungszyklus werden auch unerwünschte Selektionen und untragbare höhergradige Mehrlingsschwangerschaften vermieden."